top of page

WAFFENSACHKUNDE NACH § 7 WAFFG
FÜR BERUFSWAFFENTRÄGER
LANG- UND KURZWAFFEN UND MUNITION

 

Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Lang- und Kurzwaffen und Munition nach § 7 Waffengesetz (WaffG)

 

Für Arbeitskräfte im Sicherheitsgewerbe, die bei bestimmten Tätigkeiten (Geld,- Wert- und Sicherheitstransport, Personenschutz, Bewachung von militärischen Anlagen oder Liegenschaften) eine Schusswaffe führen, oder im Veranstaltungsschutz grundlegende Kenntnisse oder eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis benötigen.

Nächster Kursbeginn

Rendsburg

15.04.2024

Kiel

Auf Anfrage

Hamburg

Auf Anfrage 

Waffensachkunde | § 7 WaffG

Dauer:

32 UE a´ 45 Minuten 

40 UE a´ 45 Minuten für Berufswaffenträger

Inhalte Waffensachkunde:

•  Handhabung von Kurz- und Langwaffen 

•  Beschussrecht

•  Notwehr, Nothilfe und Notstand

•  Funktionsweise von Schusswaffen

•  Innen - und Außenbalistik

•  Reichweite u. Wirkungsweise von Geschossen

•  Funktions- u.  Wirkungsweise bei verbotenen

    Gegenständen die keine Schusswaffen sind

•  Verhalten auf dem Schießstand

•  Unfallverhütungsvorschriften

   (34 Unterrichtseinheiten a´ 45 Minuten)

Für Berufswaffenträger erweitert:

•  Umgang von Kurz- und Langwaffen

    und Munition

•  Verhalten auf dem Schießstand

•  Unfallverhütungsvorschriften

•  Grundlagen der Bewachungsverordnung

 

   (6 Unterrichtseinheiten a´ 45 Minuten)

Verantwortlich  für die Durchführung:

Frau Iman Murtazalieva

Autzensiedlung 25a

24887 Silberstedt

i.murtazalieva@waffensachkunde.schule

Anerkennung des Lehrgangs durch:

Kreis Schleswig-Flensburg

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Flensburger Straße 7

24837 Schleswig

Az.: 2-321/23790/23

Geförderte Weiterbildungsmaßnahme nach dem Recht der Arbeitsförderung:

Hamburg

Veröffentlicht unter Weiterbildungssuche der Agentur für Arbeit

Veröffentlicht im Hamburgs Kursportal WISY

Rendsburg

Veröffentlicht unter Weiterbildungssuche der Agentur für Arbeit

Veröffentlicht im Kursportal Schleswig-Holstein

Waffensachkunde: Über uns

- Zugelassene Maßnahme nach dem Recht der Arbeitsförderung - 

bottom of page