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BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER

Der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist eine Funktion des Vorbeugenden Brandschutzes, deren Notwendigkeit aus der Brandschutzordnung Teil C sowie dem Arbeitsschutzgesetz, der ASR 2.2, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in den Brandschutzelementen aus der DGUV Information 205-023 generiert wird.

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Nächste Kurse:

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34a Schein | Brandschutz

Dauer:

4 Unterrichtseinheiten a´ 45 Minuten Theorie

8 Unterrichtseinheiten a´ 45 Minuten Theorie und Praxis

4 Unterrichtseinheiten a´ 45 Minuten  Räumungs- und Evakuierungshelfer

 

 

Inhalte Brandschutz:

 

Grundzüge des Brandschutzes

   Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

   häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen

   betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen

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• Betriebliche Brandschutzorganisation

   Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“

   Alarmierungswege und -mittel und betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen

   Sicherstellung des eigenen Fluchtweges–Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

 

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

   Brandklassen A, B, C, D und F

   Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

   Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen

   Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

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Gefahren durch Brände

   Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)

   thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)

   mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)

   besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

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Verhalten im Brandfall

   Alarmierung und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

   Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

   ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)

   Löschen von brennenden Personen

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Inhalte Räumungs- und Evakuierungshelfer:

 

• Hilfsmittel

• Flucht- und Rettungsplan

• Gefahrenvorbeugung

• Räumungsübung

• Aufgaben im Alarmierungsfall

Brandschutzhelferlehrgang: Ãœber uns
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